Hier finden Sie die Freistellungsbescheinigung unseres Finanzamts für die so genannte Bauabzugssteuer zum Download.
Für diejenigen, denen das noch nichts sagt, steht eine kurze Information zur Verfügung.
Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (§§ 48 ff. EStG, kurz Bauabzugsbesteuerung) wird zum 01.01.2002 bei Bauleistungen im Inland ein Steuerabzug zur Sicherstellung von Bauleistungen eingeführt. Danach haben bestimmte Auftraggeber von Bauleistungen 15 % des Rechnungsbetrags bei der Zahlung einzubehalten und an das Finanzamt des Auftragnehmers abzuführen, wenn nicht bestimmte Jahresgrenzen unterschritten sind.
Zur Vermeidung des Steuerabzugs können die Unternehmen beim Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen, die sie den Auftraggebern in der Regel in Kopie zur Verfügung stellen. Die Auftraggeber sind dann von den genannten Pflichten befreit.
Wir sind im Besitz einer solchen Freistellung, die Sie als Kopie downloaden können.
Sollten Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.